AGBs
Unser Kleingedrucktes...
Sie müssen sich darauf verlassen können, dass Ihr
gebuchter DJ auch wirklich zu Ihrer Veranstaltung erscheint.
Und auch wir benötigen die Gewähr, dass eine Buchung
auch tatsächlich eine feste Buchung ist. Damit beide Seiten
auch wirklich abgesichert sind, gibt es unseren Engagementvertrag.
Wirklich "kleingedruckt" ist darin nichts; der Vertrag
besteht nur aus einigen Regeln, die für beide Seiten bindend
sind. Bei einer Buchung werden wir Sie auf die wichtigsten Teile
des Vertrages ohnehin separat hinweisen.
Wichtig ist noch der Hinweis, dass ein Vertrag nicht ausdrücklich
schriftlich fixiert werden muss, sondern auch bei mündlicher
Übereinkunft in vollem Umfang Gültigkeit besitzt.
Inhalt des Engagementvertrages
Zwischen
Herrn Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterdorf
- nachfolgend Veranstalter genannt
und
SSH Party-Team, vertreten durch den Inhaber Herrn Hendrik
Scholz
Helbigsdorfer Weg 2
01169 Dresden
- nachfolgend Diskjockey genannt -
wird nachfolgender Vertrag geschlossen:
- Der Veranstalter engagiert den Diskjockey zur musikalischen
Ausgestaltung folgender Veranstaltung:
| Datum:
Zeit: |
--.--.----
--:-- Uhr bis --:-- Uhr |
Ort: |
Restaurant Musterhaus
Musterstraße 1
12345 Musterdorf
Ansprechpartner am Veranstaltungsort:
Herr Mustermann (Tel. 0123-456789) |
- Die Anreise des Diskjockeys erfolgt ca. 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn.
Der Veranstalter verpflichtet sich, beim Erscheinen des Diskjockeys
persönlich am Veranstaltungsort zu sein oder einen Ansprechpartner
als Vertreter zu benennen.
- Der Veranstalter stellt dem Diskjockey einen Parkplatz in
unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung.
Fallen hierfür Kosten an, so sind diese vom Veranstalter
zu tragen. Findet die Veranstaltung nicht im Erdgeschoss statt
und steht kein Aufzug im Gebäude zur Verfügung,
so ist der Veranstalter verpflichtet, dies vorab dem Diskjockey
mitzuteilen. Gegebenenfalls hat der Veranstalter eine Hilfskraft
zum Transport der technischen Ausrüstung zu stellen.
- Der Diskjockey ist verantwortlich für die Bereitstellung
einer entsprechend der Räumlichkeit dimensionierten PA-
und Licht-Anlage sowie aller weiteren zu seiner Arbeit notwendigen
Geräte. Auf Wunsch wird dem Veranstalter ein schnurloses
Mikrofon zur Verfügung gestellt.
- Der Veranstalter stellt dem Diskjockey einen oder mehrere
Tische mit einer Gesamtfläche von mindestens 1,20 m x
0,60 m zur Verfügung.
Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Veranstalter für
einen trockenen Standort des Diskjockeys und seiner Ausrüstung.
Der Veranstalter sichert die Bereitstellung eines Stromanschlusses
in der Nähe der Stellfläche des DJs zu. Der Anschlusswert
muss mindestens 16 A (230 V) betragen. Die Kosten für
den Strom trägt der Veranstalter.
- Die Musikauswahl kann auf Wunsch des Veranstalters im Vorfeld
mit dem Diskjockey besprochen werden. Der Diskjockey kann
auf ein Repertoire aus ca. 50.000 verschiedenen Titeln aller
Stilrichtungen zurückgreifen. Dennoch besteht kein Anspruch,
dass ein bestimmter Titel verfügbar ist.
Größere Moderationen (wie Preisverleihungen etc.)
und Spieleinlagen sind möglich und erfolgen nach Absprache.
Über die Musiklautstärke während der Veranstaltung
entscheidet der Veranstalter.
- Der Veranstalter lässt dem Diskjockey bis spätestens
eine Woche vor der Veranstaltung einen detaillierten Anfahrtsplan
zum Veranstaltungsort zukommen.
- Für die Abführung der GEMA-Gebühren (und
für das Stellen evtl. dafür notwendiger Anträge)
ist allein der Veranstalter verantwortlich.
- Das Catering (Essen, alkoholfreie Getränke) des Diskjockey
und max. einer weiteren Hilfskraft geht zu Lasten des Veranstalters.
- Als Gage wird vereinbart:
| |
Gage:
Fahrtkosten (--- km x 2 x 0,30 ): Übernachtungskosten:
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xxx,00
xx,00
0,00
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| |
|
Summe:
zzgl. 19 % Mwst.: Gesamtbetrag: |
xxx,00
xx,00
xxx,00 |
Jeder Verlängerungsstunde kostet 25,00 inkl./zzgl.
Mwst. Verlängerungen der Veranstaltung werden zwischen
dem Veranstalter und dem Diskjockey abgesprochen.
Der Gesamtbetrag wird vom Veranstalter direkt nach der Veranstaltung
in bar an den Diskjockey gezahlt.
Der Diskjockey ist berechtigt, vor oder während der Veranstaltung
Abschlagszahlungen oder die vollständige Gage zuzüglich
vereinbarter Kosten für Fahrt und Übernachtung zu
fordern.
Über die Höhe der vereinbarten Gage ist Dritten
gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
- Der Veranstalter ist für die persönliche Sicherheit
des Diskjockeys und die Sicherheit der Ausrüstung des
Diskjockeys am Veranstaltungsort verantwortlich. Werden Schäden
an der Ausrüstung des Diskjockeys vom Veranstalter oder
dessen Gästen verursacht, so haftet der Veranstalter
hierfür. Dem Veranstalter steht es frei, sich die entstehenden
Kosten vom Verursacher ersetzen zu lassen.
- Die vorzeitige Kündigung dieses Vertrages ohne wichtigen
Grund ist unzulässig.
Kann infolge höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher
Maßnahmen oder Streik ein Vertragspartner seine Verpflichtungen
aus diesem Vertrag nicht erfüllen, so werden beide Vertragspartner
von diesen Verpflichtungen entbunden. Ansprüche jeglicher
Art können daraus nicht hergeleitet werden. Jeder Vertragspartner
trägt die ihm entstandenen Kosten selbst.
Bei schuldhafter Vertragsverletzung wird eine gegenseitige
Konventionalstrafe in Höhe der Tagesgage festgesetzt.
- Dieser Engagementvertrag verliert seine Gültigkeit,
wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen an den Diskjockey zurück
gesendet wird.
- Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Sie bedürfen
zur Gültigkeit der Schriftform.
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.......................................................................
Datum, Veranstalter |
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.......................................................................
Datum, Diskjockey |
Download Mustervertrag
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- so können Sie sich alle Details in Ruhe durchlesen. Alle
Preisangaben finden Sie unter Preise.
Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie weitere Fragen diesbezüglich
haben.

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